Mit einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – oder ablehnen – wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das kann zum Beispiel nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess der Fall sein.
Wann greift eine Patientenverfügung?
Die Verfügung gilt in genau den Situationen, die Sie vorher schriftlich beschrieben haben. Das sind meist Phasen, in denen wichtige Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden müssen. Typische Beispiele:
- schwere Hirnschädigungen
- fortgeschrittene Demenz
- neurologische Erkrankungen im Endstadium
- das finale Stadium einer unheilbaren Krankheit
- die eigentliche Sterbephase
Was wünschen Sie sich in diesen Situationen?
Sie entscheiden:
- Welche Behandlungen sollen durchgeführt werden?
- Welche Therapien lehnen Sie ab?
- Möchten Sie eine künstliche Ernährung, Beatmung oder eine Wiederbelebung im Notfall?
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Seit der Reform des Betreuungsrechts 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt (§ 1827 BGB). Sie muss:
- schriftlich verfasst werden
- ist jederzeit widerrufbar – auch mündlich
Eine Beratung vor dem Verfassen ist zwar keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen, ebenso die Verwendung eines geeigneten Formulars.
Regeln Sie die Stellvertretung!
Ihre Verfügung wird im Ernstfall von einer vertretungsberechtigten Person umgesetzt. Das kann sein:
- eine bevollmächtigte Vertrauensperson
- eine gesetzlich bestellte Betreuerin bzw. ein Betreuer
Tipp: Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. So bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall Ihre Interessen vertritt – und vermeiden eine gerichtliche Betreuung.
Formulare zum Download
Musterformulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zum Download finden Sie hier >





